« Über Office-Einrichtungen und Arbeitsstättenverordnung »
Soeben reicht der Miniaturtisch fürs Notebook, spartanisch ist davor der Holzschemel und Tageslicht gibt es nur während der Mittagspause vor der Tür. Bei solchen Bedingungen bleiben Meutereien aus, weil niemand bei dir anheuert. Laut Arbeitsstättenverordnung für das Büro musst du ergonomische Büromöbel abfischen und genügend Bürofläche pro Mitarbeiter einkalkulieren. Wenn du außerdem einige Sonderwünsche deiner Crew erfüllen möchtest, ist cleveres Flächenmanagement gefragt.
Navigationshilfe für die Flächenkalkulation
Gewiss hast du keine Lust, deine Schatztruhen für Bußgelder zu plündern oder ständig die Angel nach neuem Personal auszuwerfen, weil die frisch Angeheuerten alsbald seekrank werden und von Bord hüpfen. Bedeutende Regelwerke wie die Arbeitsstättenverordnung für das Büro sind außerdem kein lästiger Gegenwind, sondern hilfreiche Leitfäden für die motivierende Arbeitsplatzgestaltung. Als Belohnung winken respektable Leistungen, die dein Unternehmen auf Kurs bringen.
Niemand fühlt sich in einer Arbeitswelt wohl, die einer Sardinenbüchse gleicht. Generell musst du deshalb für die erste Person wenigstens 8 Quadratmeter einkalkulieren. Darauffolgend sind 6 qm Bürofläche pro Mitarbeiter die Untergrenze. Einzelkajüten sollten 8 bis 10 qm nicht unterbieten. Das dynamische Arrangement in modernen Großraumbüros ist mit einem höheren Flächenbedarf verbunden, wodurch rund 15 Quadratmeter pro Mitarbeiter realistisch sind.
Volle Fahrt voraus auf die Geschäftserfolge mit sinnvollen Raumkonzepten
Selbstverständlich muss für den Einklang mit der Arbeitsstättenverordnung nicht nur das Büro in Sachen Bürofläche pro Mitarbeiter groß genug sein. Das generelle Raumkonzept muss genauso zu den Tätigkeiten und Abläufen passen wie jedes Detail der Innenarchitektur, Lichtverhältnisse und Einrichtung. Gleichermaßen müssen Raumklima und Lärmschutz picobello sein. All das muss regelmäßig bei einer Gefährdungsbeurteilung gewissenhaft beäugt und gegebenenfalls verbessert werden.
Stets dient das Einhalten der Arbeitsstättenverordnung im Büro dem grundlegenden Arbeitsschutz und der präventiven Mission, die physische und psychische Gesundheit jedes einzelnen Mitarbeiters zu fördern. Attraktive Kollaborationsflächen sorgen für Bewegung und Abwechslung, während ansprechende Pausenbereiche regenerieren. Unverzichtbar sind einige Zwischendecks – etwa der Technikraum oder Besprechungsraum.
Die sparsame Raumnutzung sollte nicht bewirken, dass die Arbeitsorganisation umständlich wird. Bei endlosen Wegen – beispielsweise zum Drucker oder für den Kommunikationsaustausch mit Kollegen, bezahlst du die Zeche: Dabei geht nicht nur Arbeitszeit flöten, sondern auch die Leistungsbereitschaft. Angesichts solcher Faktoren wird sonnenklar: Wenn die abgefischte Immobilie nur die Mindest-Bürofläche pro Mitarbeiter abdeckt, läufst du bei der Büroplanung schnell auf Kiel.
Paradebeispiel Schreibtisch: Mindestgröße für das Büro vorgeschrieben
Welche Mindestgröße beim Büro tatsächlich gilt, wird von vielen Arbeitsplatzrichtlinien beeinflusst. Das wird klar, wenn wir dein Adlerauge exemplarisch auf ein Schlüsselelement der Arbeitsplatzgestaltung lenken – den Schreibtisch. Mit seiner elektronischen Höhenvorstellung und dem integrierten Ablageboard ist der Sedus se:desk home grundsätzlich ein guter Fang.
Am Firmensitz wird er trotzdem nicht einchecken, weil die Arbeitsstättenverordnung neben der Bürofläche pro Mitarbeiter im Büro eine Mindesttiefe von 80 Zentimetern beim Schreibtisch erwartet. Wer sich ein privates Refugium fürs mobile Arbeiten einrichten möchte, freut sich hingegen über die kompakte Arbeitsplatzgröße in Kombination mit der raffinierten Funktionalität.
Genügend Platz für eifriges Schaffen
Schreibtische mit 120 cm Breite und 80 cm Tiefe akzeptiert die Arbeitsstättenverordnung im Büro nur ausnahmsweise – etwa für einfache Büroaufgaben mit sehr begrenzten Materialen und wenig Abwechslung bei den Tätigkeiten. Da Jobs selten diesen Kriterien entsprechen, fischst du besser größere Exemplare ab. Standardmäßig erwartet die Arbeitsstättenverordnung im Büro eine Tischbreite von 160 cm und Tischtiefe von 80 cm, wodurch rund 1,3 qm der Mindest-Bürofläche pro Mitarbeiter schon belegt sind.
Bildschirm, Tastatur, Maus, Telefon, Ablagesysteme, omnipräsente Aktenberge und so weiter: Nachdem das Unverzichtbare platziert ist, müssen mindestens 0,96 qm frei bleiben – für die individuelle Büroorganisation, ergonomischen Bewegungen und entlastenden Positionswechsel. Dadurch kann die regelkonforme Mindestgröße für Büro-Tische auch deutlich höher ausfallen.
Die wechselnden Anforderungen berücksichtigt das Beste Beute Schreibtisch-Modell TEEZZ mit vielfältigen Abmessungen. Ideal ist das Designkonzept nur für klassische Schreibkajüten, in denen dauerhaft dieselben Personen andocken. Denn die Tischhöhe lässt sich zwar verändern, für moderne Arbeitswelten aber nicht spontan genug.
Schreibtische, die auf Knopfdruck nach oben und unten segeln
Bei herkömmlichen Raumkonzepten mit individuell eingerichteten Arbeitsplätzen musst du die Mindest-Bürofläche pro Mitarbeiter auch für Personal bereitstellen, das nur gelegentlich an Bord ist – beispielsweise wegen Teilzeit oder Außendienst. Mit Blick auf die Raumeffizienz setzen deshalb kühl kalkulierenden Unternehmenskapitäne immer häufiger auf Desk Sharing. Dabei nutzen verschiedene Beschäftigte die Arbeitsplätze innerhalb ihrer Abteilung oder sie buchen sich nach Belieben für konzentrierte Schaffensphasen ein ruhiges Plätzchen im Open-Space-Office.
Trotz der Flexibilität muss die Arbeitsstättenverordnung in allen Punkten, also nicht nur in Sachen Bürofläche pro Mitarbeiter eingehalten werden. Laut dieser sollen Details, wie die Tischhöhe immer den individuellen Ergonomie-Bedürfnissen entsprechen. Zudem legen dir Arbeitsrichtlinien ans Herz, den Beschäftigten mit einer clever erbeuteten Ausstattung regelmäßige Wechsel zwischen sitzenden und stehenden Positionen zu ermöglichen.
Darauf haben sich Büromöbelhersteller eingestellt – beispielsweise Hammerbacher mit dem Schreibtisch elektrisch VXDLR16 oder König+Neurath mit dem ACTIVE.T SE Motortisch. Beide Modelle lassen sich blitzschnell, leise und kinderleicht an die persönlichen Bedürfnisse beim Sitzen und Stehen anpassen.
Der Arbeitsschutz fordert, dass es beim elektrischen Justieren nicht zu Kollisionen kommt und durch Stromkabel keine Stolperfallen auf deinem Büro-Deck lauern. Dafür sorgen die erfahrenen Hersteller mit klugem Technikdesign und optionalem Zubehör.
Typischer Designstil durch Arbeitsplatzrichtlinien
Als erfolgreicher Geschäftskapitän entgeht dir kein Detail – auch nicht, dass sich alle Marken für ein ähnliches Tischdesign entscheiden. Ausufernde Formsprachen würden die benötigte Bürofläche pro Mitarbeiter ankurbeln. Als stilistisches Paradebeispiel fokussiert sich der Motortisch „Budget“ deshalb auf das Wesentliche.
Sicherheitsvorschriften besagen: Trägerelemente müssen sichtbar an der Tischaußenkante positioniert sein oder weit nach innen versetzt werden, um versehentliches Anstoßen zu vermeiden. Alle Konstruktionsteile müssen steif genug sein, um Tischvibrationen auszuschließen. Sie müssen außerdem so stabil sein, dass beispielsweise die Krafteinflüsse des Körpergewichts beim Abstützen unproblematisch sind.
Laut Arbeitsplatzrichtlinien sind nur blendfreie Oberflächengestaltungen gestattet. Brandschutzregeln begrenzen die Materialwahl. Unverzichtbar sind viele praktische Details – beispielsweise Justierfunktionen oder Montage-Vorrichtungen für Lärmschutz-Trennwände. So bleibt im Profi-Segment wenig kreativer Spielraum für die Bürofläche pro Mitarbeiter.
Freundschaftstipp: Wirf die Netze nach platzsparenden Einrichtungslösungen aus!
Wenn das unverzichtbare Mobiliar steht, müssen für jeden Arbeitsplatz mindestens 1,5 qm Bewegungsfreiraum bleiben. Er darf sich beispielsweise nicht mit Durchgangswegen überschneiden, für die ebenfalls Mindestmaße gelten. Vorgeschrieben sind auch Mindestabstände zu Bedienelementen wie Schubladen. Wenn die benötigte Bürofläche pro Mitarbeiter nicht ausufern soll, musst du beim Büromöbel-Beutezug schlau sein. Beispielsweise trägt die Entscheidung für hohe Wandschränke mit Schiebetüren, die wenig Stellfläche und keine Sicherheitsabstände einfordern, schon zur Flächenoptimierung bei.